Frauen und alleinerziehende Mütter sind als Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II noch immer stark benachteiligt. Das zeigt die Arbeitspraxis von IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e.V. Daher fordert IN VIA Veränderungen und Anpassungen des Gesetzes, auch anlässlich der jetzt anstehenden Gesetzesreform zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
„Junge Frauen und Alleinerziehende haben nach den derzeitigen Regelungen keine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Das muss sich ändern“, fordert IN VIA Bundesvorsitzende Irme Stetter-Karp. Es könne nicht sein, dass Frauen durch das Sozialgesetzbuch II in eine Abhängigkeitssituation geraten. Genau dies sei aber der Fall, solange z.B. Berufsrückkehrerinnen kaum gefördert würden und für alleinerziehende Familien Kinderbetreuungsplätze fehlten. Alleinerziehende und Frauen, die nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen, müssen durch zeitlich flexible Kinderbetreuung und mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze in Teilzeit unterstützt werden. IN VIA fordert auch, die Regelleistungen für Kinder an die laufende Preisentwicklung anzupassen und zusätzliche Leistungen wie gesundes Mittagessen sowie Musik- und Sportangebote zu gewährleisten.
Vor allem gering qualifizierte Frauen werden häufig in Niedriglohnjobs vermittelt statt sie zu qualifizieren. Außerdem kritisiert IN VIA, dass seitens der Job-Center heute immer noch in der Regel die Männer fraglos als „Haushaltsvorstände“ in den Bedarfsgemeinschaften angesehen werden. Sie erhalten so die Grundsicherung für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Dies bringt vor allem Frauen, die für die Alltagsorganisation de facto verantwortlich sind, zum Teil in eine fatale Abhängigkeit.
In diesem Zusammenhang fordert IN VIA, den § 8 SGB III in seiner Ursprungsfassung wieder aufzunehmen. Dieser sah u.a. die Beseitigung geschlechtsspezifischer Nachteile am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vor.
Um die Gleichbehandlung für Frauen zu garantieren, fordert IN VIA eine Institutionalisierung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im SGB II. Weiterhin müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Träger der Grundsicherung Gender-Kompetenz erlernen und ihre Aktivitäten zur Frauenförderung nachweisen.
Das komplette Positionspapier finden Sie unter: www.invia-deutschland.de