Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation sind in Europa mindestens 600.000 Beschäftigte von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung betroffen. Anlässlich des heutigen Welttags der Vereinten Nationen gegen Menschenhandel fordert IN VIA Deutschland verbesserten Opferschutz sowie ein kritisches Konsumverhalten in Bezug auf Produkte, die nur durch Arbeitsausbeutung billig am Markt angeboten werden können.
Zur Prävention vor Menschenhandel und Arbeitsausbeutung bräuchten Arbeitnehmer/-innen fundierte Informationen über ihre Rechte und Unterstützung bei deren Durchsetzung. Von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung Betroffene müssen eine angemessene Opferentschädigung einklagen können.
Im vergangenen Jahr informierte das Bundeskriminalamt, dass in ihren Ermittlungen in Deutschland ein deutlicher Anstieg der Opfer im Bereich Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung zu verzeichnen sei. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden Menschen angeworben und landen in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen oder Zwangsarbeit: auf dem Bau oder in Schlachthöfen, in der Landwirtschaft, in der Pflege im Privathaushalt oder in der Gastronomie. Oft werden ihnen Unterbringung und Verpflegung gegen horrende Lohnabzüge durch den Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Ihre Unkenntnis über ihre Rechte und die damit einhergehende Abhängigkeit vom Arbeitgeber wird ausgenutzt. Manche erhalten nur einen Hungerlohn, anderen wird sogar dieser vorenthalten.
In diesem Kontext ist auch festzustellen, dass das bestehende Opferentschädigungsgesetz bisher Opfer aus Nicht-EU Ländern nicht umfassend berücksichtigt. „Dieses Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung, damit auch von körperlicher oder seelischer Gewalt Betroffene, die über keinen rechtmäßigen oder auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügen, entschädigt werden können“, fordert Irme Stetter-Karp, Vorsitzende von IN VIA Deutschland. Dies sehen sowohl die Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels als auch die Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels vor.
Verstärkte Kontrollen, die über Schwarzarbeit und Nicht-Einhaltung des Mindestlohns hinausgehen und ebenso das Delikt Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung erfassen, sowie konsequente Strafverfolgung sind notwendig. „Auch muss in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Arbeitsausbeutung kriminell ist. Dies gilt für Deutschland wie auch zum Beispiel in Bangladesch“, erklärt Irme Stetter-Karp. Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich selbstkritisch hinterfragen und bereit sein, für rechtmäßige Löhne auch entsprechende Preise zu akzeptieren. Um dies zu ermöglichen, müssen Produzenten gesetzlich verpflichtet werden über ihre Produktionsbedingungen und Produktionsketten zu informieren.
Über aufsuchende Beratung und Informationsweitergabe durch Fachberatungsstellen müssen (potentiell) Betroffene über Gefahren, ihre Rechte und Wege zu deren Umsetzung informiert werden. Dazu gehören u.a. Informationen zur Gesundheitsversorgung, Schutz bei Gewalt oder die Möglichkeit, Lohnansprüche unabhängig vom Aufenthaltsstatus angstfrei durchsetzen zu können. Deshalb fordert IN VIA, die Fachberatung auszubauen und deren Finanzierung sicherzustellen.
Pressemitteilung
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung bekämpfen
Erschienen am:
29.07.2019
Herausgeber:
IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V.
Geschäftsstelle Freiburg
Karlstr. 40
79104 Freiburg
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