Weniger Ausbildungsvertragsabschlüsse als im Vorjahr, viel zu viele unversorgte Ausbildungsplatzbewerber/-innen und gleichzeitig deutlich mehr unbesetzte Ausbildungsplätze. Der gestern vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte Berufsbildungsbericht offenbart damit erneut Schwächen im Berufsbildungssystem. IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V. fordert flächendeckende individuell ausgerichtete Förderangebote, die zu einer Ausbildung hinführen, auch für geflüchtete junge Menschen.
20.712 junge Menschen, die sich um eine Ausbildung beworben haben, blieben im Berichtszeitraum unversorgt. "Der Berufsbildungsbericht belegt erneut, dass trotz eines zunehmenden Fachkräftemangels längst nicht alle jungen Menschen in Deutschland, die eine Ausbildung machen wollen und dazu auch die nötigen Voraussetzungen mitbringen, diese Chance bekommen", kritisiert Marion Paar, Generalsekretärin von IN VIA Deutschland.
Neben Ausbildungsplätzen fehlen auch verlässliche Förderangebote mit einem konsequent individuellen Förderansatz. Ein Beispiel ist die 2015 eingeführte Assistierte Ausbildung, die über die Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben und von freien Trägern umgesetzt wird. Vor und während einer Berufsausbildung können hiermit Auszubildende und Unternehmen bei einem erfolgreichen Ausbildungsverlauf unterstützt und gefördert werden. Die Praxiserfahrungen von IN VIA zeigen jedoch, dass die Rahmenbedingungen, vor allem die personellen Ressourcen, eine bedarfsgerechte individuelle Begleitung der jungen Menschen und der Unternehmen nicht zulassen. Erheblich verbessert werden müssen der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz der Assistierten Ausbildung bei den Betrieben und Kammern. Ziel muss es sein, mehr junge Menschen in betriebliche Ausbildung zu vermitteln.
Dazu gehören auch nach Deutschland geflüchtete junge Menschen. Deren Zugänge in eine Berufsausbildung sind dringend zu erleichtern. Neben dem Abbau gesetzlicher Hürden brauchen auch sie Angebote, die auf eine Ausbildung vorbereiten. "Doch statt immer mehr neuer befristeter Sonderprogramme muss eine Infrastruktur aufgebaut werden, die auch mittelfristig ein kontinuierliches Förderangebot durch erfahrene Träger der Jugendberufshilfe absichert", fordert Paar. Im Sinne des Inklusionsgedanken müsse das Fördersystem für alle jungen Menschen mit entsprechendem Bedarf gut aufgestellt sein. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Angebote der Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch III) und der Jugendsozialarbeit (Sozialgesetzbuch VIII) wäre ein wichtiger Schritt.